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Whistleblower Policy

Stand: Januar 2025

 

  1. Einführung
    Die Harden Industriebau GmbH (das „Unternehmen“) hat sich verpflichtet, ihre Geschäfte nach ethischen Grundsätzen und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen zu führen. Diese Whistleblower-Richtlinie („Richtlinie“) soll Personen, die ernsthafte Bedenken haben, dass die Arbeit des Unternehmens eine Bedrohung oder Schädigung der öffentlichen Interessen darstellen könnte, ermutigen, sich zu melden und ihre Bedenken zu äußern, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. In dieser Richtlinie wird beschrieben, welche Angelegenheiten meldepflichtig sind, wie Sie Ihre Bedenken melden können, welche Schutzmöglichkeiten bestehen, wie Ihre Angelegenheit untersucht wird und welche Unterstützung Sie erhalten können.
  2. Für wen gilt die Richtlinie?
    Diese Richtlinie gilt für alle ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens, für Dritte, wie z. B. Selbstständige, Aktionäre, Direktoren, Subunternehmer oder Lieferanten, Stellenbewerber, Freiwillige, Vertrauenspersonen, Gewerkschaftsvertreter, die in einer arbeitsbezogenen Beziehung zum Unternehmen stehen, sowie für Personen, die eine meldende Person unterstützen. In dieser Richtlinie werden alle vorgenannten Personen als „Partner“ bezeichnet.
  3. Was sollte gemeldet werden?
    Gegenstand einer möglichen Whistleblower-Meldung („Meldung“) im Sinne dieser Richtlinie sind (potenzielle) Missstände oder Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union („EU“) innerhalb des Unternehmens, einschließlich Informationen über Missstände oder Verstöße, die mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten werden, Handlungen oder Unterlassungen, die die meldende Person mit gutem Grund als Missstände oder Verstöße ansieht, sowie Versuche, Missstände oder Verstöße zu verbergenWas sind Verstöße?

    Beispiele für Fehlverhalten sind unter anderem die folgenden, soweit das öffentliche Interesse betroffen ist:

    i. ein Verstoß (oder ein drohender Verstoß) gegen eine gesetzliche Vorschrift;
    ii. ein Risiko (oder drohendes Risiko) für die öffentliche Gesundheit;
    iii. ein Risiko (oder drohendes Risiko) für die menschliche Sicherheit;
    iv. ein Risiko (oder drohendes Risiko) von Umweltschäden;
    v. ein Risiko (oder drohendes Risiko) für das ordnungsgemäße Funktionieren des Unternehmens aufgrund einer unzulässigen Handlungsweise oder Unterlassung;
    vi. eine Verschwendung (oder drohende Verschwendung) von staatlichen Mitteln.

    Was ist ein Verstoß gegen das EU-Recht?
    Ein Verstoß gegen das EU-Recht ist eine Handlung oder Unterlassung, die rechtswidrig ist oder den Zweck und/oder die Anwendung der Vorschriften in der EU untergräbt, sofern dies in den folgenden Anwendungsbereich fällt:

    i. öffentliches Auftragswesen;
    ii. Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
    iii. Produktsicherheit und Konformität;
    iv. Verkehrssicherheit;
    v. Schutz der Umwelt;
    vi. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
    vii. Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
    viii. öffentliche Gesundheit;
    ix. Verbraucherschutz;
    x. Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sowie Sicherheit der Netz- und Informationssysteme;
    xi. Verstöße zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) und wie in den einschlägigen Maßnahmen der Union näher ausgeführt;
    xii. Verstöße gegen den Binnenmarkt im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstößen gegen die Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften der Union, sowie Verstöße gegen den Binnenmarkt im Zusammenhang mit Handlungen, die gegen die Körperschaftsteuerbestimmungen verstoßen, oder mit Vereinbarungen, die darauf abzielen, einen Steuervorteil zu erlangen, der dem Ziel oder Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

  4. Wann kann ich eine Meldung machen?
    Bevor Sie Ihre Meldung machen, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie einen begründeten Verdacht auf ein Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen das EU-Recht im Sinne von § 3 haben. Angemessene Gründe beruhen auf der objektiven Angemessenheit der Gründe für den Verdacht. In der Praxis ist es unwahrscheinlich, dass eine bloße Behauptung ohne unterstützende Informationen diesen Standard erreicht. Sie brauchen Ihre Behauptungen jedoch nicht zu beweisen. Meldungen, die in gutem Glauben gemacht werden, können auch dann unter den Schutz dieser Richtlinie fallen, wenn sich die Meldung als falsch erweist.Wie kann ich einen Bericht erstellen?

    Partner, die Bedenken hinsichtlich eines Fehlverhaltens oder eines Verstoßes gegen das EU-Recht haben, können diese Informationen über https://harden.whiblo.pl/ melden. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen persönlich oder anonym vorzubringen. Ihre Beschwerde wird bearbeitet von Catherine Delsemme (Leiterin der Rechtsabteilung), 5 rue de Strasbourg, L-2561 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, legal@harden-construction.com, Telefon: +352 262 129 1012.

    Im Falle einer E-Mail sollte das Wort „Whistleblowing“ in der Betreffzeile enthalten sein, um den Vorrang und die Vertraulichkeit der Identität des Partners und aller in der Meldung erwähnten Dritten zu gewährleisten.

    Kann ich einen externen Bericht erstellen?

    Generell empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, mutmaßliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen EU-Recht immer zuerst dem Unternehmen zu melden. Auf diese Weise kann das Unternehmen den Verstoß gegebenenfalls abstellen und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen.

    Bei Verstößen gegen EU-Recht soll die Bundesregierung jedoch in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 bestimmte Behörden als externe Anlaufstellen benennen. Sobald diese eingerichtet sind, können Meldungen auch direkt an sie gerichtet werden. Wir werden Sie informieren, sobald die entsprechenden Behörden verfügbar sind.

    Kann ich eine anonyme Meldung machen?
    Sie können sich dafür entscheiden, die Meldung anonym vorzunehmen; in diesem Fall sind Sie weiterhin durch diese Richtlinie geschützt. Falls der Partner eine anonyme Meldung wünscht, kann er sich an Catherine Delsemme (Head of Legal), 5 rue de Strasbourg, L-2561 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, legal@harden-construction.com, wenden: +352 262 129 1012. Die Meldungen können schriftlich oder mündlich erfolgen.

    Kann ich den Bericht veröffentlichen?
    Wenn innerhalb von drei Monaten nach einem internen und externen Bericht (oder einem direkten externen Bericht) keine angemessenen Schritte unternommen werden, haben Sie die Möglichkeit, eine öffentliche Bekanntmachung bei der zuständigen Behörde zu machen. Wenn eine Bedrohung oder Schädigung des öffentlichen Interesses vorliegt (z. B. wenn eine
    Wenn eine Bedrohung oder Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses vorliegt (z. B. in einer Notsituation oder bei der Gefahr eines irreversiblen Schadens) oder wenn eine externe Meldung realistischerweise nicht möglich ist, weil die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen besteht oder die Aussichten auf eine wirksame Behebung des Verstoßes aufgrund der besonderen Umstände des Falles gering sind (z. B. wenn Beweise verheimlicht oder vernichtet werden können oder wenn eine Behörde mit dem Urheber des Verstoßes unter einer Decke steckt oder an dem Verstoß beteiligt ist), dann kann eine solche Offenlegung sogar sofort erfolgen.

    Was sollte ich in den Bericht aufnehmen?

    Bitte geben Sie so viele detaillierte und umfassende Informationen wie möglich an, damit Ihr Bericht geprüft werden kann. Nützliche Details umfassen:

    • Datum, Uhrzeit und Ort;
    • Namen der beteiligten Person(en) und ihre Rolle;
    • Ihre Beziehung zu der/den betroffenen Person(en);
    • die allgemeine Art Ihres Anliegens;
    • wie Sie auf das Problem aufmerksam wurden;
    • mögliche Zeugen;
    • andere Informationen, die Sie zur Unterstützung Ihres Berichts haben.

  5. Welchen Schutz werde ich haben?
    Sie werden im Zusammenhang mit einer Meldung in gutem Glauben nicht ungerecht behandelt. Wenn Sie glauben, dass Sie ungerecht behandelt werden, melden Sie dies bitte Catherine Delsemme (Head of Legal), 5 rue de Strasbourg, L-2561 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, legal@harden-construction.com, Telefon: +352 262 129 1012 und wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen.Was passiert, wenn ich eine falsche oder irreführende Meldung mache?
    Wenn Sie eine Meldung in gutem Glauben erstatten, diese aber im Rahmen der Untersuchung nicht bestätigt wird, werden keine Maßnahmen gegen Sie ergriffen. Solange Sie in Anbetracht der Umstände und der Ihnen zum Zeitpunkt der Meldung vorliegenden Informationen berechtigten Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, sind Sie weiterhin durch diese Richtlinie geschützt

    Wenn Sie jedoch eine Meldung in böser Absicht machen, kann das Unternehmen Maßnahmen gegen Sie ergreifen.

    Vertraulichkeit
    Wir stellen sicher, dass keine Person, die an der Bearbeitung eines Berichts beteiligt ist, die Identität des Partners preisgibt und jede solche Person behandelt alle in dem Bericht enthaltenen Informationen, aus denen die Identität der berichtenden Person direkt oder indirekt abgeleitet werden kann, vertraulich. Sie werden nur weitergegeben, wenn:

    • Sie geben Ihre Zustimmung;
    • es sich um eine nach geltendem Recht notwendige und verhältnismäßige Verpflichtung im Rahmen von Ermittlungen der nationalen Behörden oder Gerichtsverfahren handelt, auch um die Verteidigungsrechte der betroffenen Personen zu wahren;
    • das Unternehmen ist anderweitig berechtigt oder gesetzlich verpflichtet.

  6. Wie wird meine Angelegenheit untersucht? Was geschieht nach der Erstellung des Berichts?

    Das Unternehmen nimmt alle Meldungen ernst. Alle Berichte werden sorgfältig geprüft, um festzustellen, ob eine Untersuchung erforderlich ist oder nicht. Es werden Nachforschungen angestellt, um zu entscheiden, ob eine Untersuchung angebracht ist und wenn ja, in welcher Form sie durchgeführt werden soll. Niemand wird für schuldig befunden, bevor der Untersuchungsprozess abgeschlossen ist.

    Sobald das Anliegen geäußert wurde erhält der Partner innerhalb von sieben Tagen nach der Einreichung eine Empfangsbestätigung für seinen Bericht.

    Wie sieht der Untersuchungsprozess aus?

    Auch wenn die besonderen Umstände eines jeden Berichts unterschiedliche Ermittlungsschritte erfordern können , werden alle Ermittlungen durchgeführt:

    • einem fairen Verfahren folgen;
    • so schnell und effizient durchgeführt werden, wie es die Umstände erlauben;
    • festzustellen, ob es genügend Beweise gibt, um die gemeldeten Sachverhalte zu belegen;
    • unabhängig von der/den von den Vorwürfen betroffenen Person(en) sein.

    Sie erhalten innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Rückmeldung zu Ihrem Bericht, in der Sie über die geplanten oder ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen informiert werden, da das Problem, das Gegenstand des Berichts ist, umgehend gelöst werden muss. Dieser Zeitrahmen sollte drei Monate nicht überschreiten.

    Was geschieht nach einer Untersuchung?

    Sobald eine Untersuchung abgeschlossen ist, wird das Unternehmen den Partner über die Ergebnisse der Untersuchung sowie über etwaige Korrekturmaßnahmen informieren. Bitte beachten Sie, dass das Unternehmen aus Gründen des Datenschutzes oder aus anderen rechtlichen Gründen möglicherweise nicht in der Lage ist, bestimmte Einzelheiten des Ergebnisses der Untersuchung bekannt zu geben.

  7. Welche Unterstützung kann ich erhalten?Berater
    Der Partner kann sich vertraulich an einen Berater wenden, wenn er ein Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen das EU-Recht befürchtet. Die Gesellschaft bietet die Möglichkeit, einen Berater zu kontaktieren: Catherine Delsemme (Head of Legal), 5 rue de Strasbourg, L-2561 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, legal@harden-construction.com, Telefon: +352 262 129 1012. Der Partner kann den Berater um Informationen, Rat und Unterstützung bitten.
  8. Sonstiges
    Diese Richtlinie wird auf der Website des Unternehmens veröffentlicht und jährlich überprüft.Wenn Sie Fragen zu dieser Richtlinie haben, wenden Sie sich bitte an Catherine Delsemme (Head of Legal), 5 rue de Strasbourg, L-2561 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, legal@harden-construction.com, Telefon: +352 262 129 1012.

    Anmerkungen:
    1. Der für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Verantwortliche ist PG Europe Sarl mit Sitz in Luxemburg, 5 rue de Strasbourg, Luxemburg, L2561.
    2. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann über die folgende E-Mail-Adresse kontaktiert werden:
    3. Ihre Daten werden zu den folgenden Zwecken verarbeitet:
    i. Registrierung und Bearbeitung der Meldung, auch zu Ermittlungszwecken – die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen an der Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, insbesondere an der Aufdeckung von und Reaktion auf rechtswidrige Handlungen Dritter (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO), und im Falle von Informationen des Hinweisgebers, die besondere Kategorien personenbezogener Daten über den Hinweisgeber enthalten, ist die Grundlage für die Verarbeitung die ausdrückliche Einwilligung des Hinweisgebers, die darin besteht, dass diese Daten in den Inhalt der Meldung aufgenommen werden (Artikel 9 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a DSGVO);
    ii. um über die Bearbeitung der Meldung zu informieren, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde – die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag, über den Stand der Angelegenheit zu informieren;
    iii. zur Feststellung oder Verfolgung etwaiger Ansprüche oder zur Abwehr solcher Ansprüche durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen – die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen an der Wahrung seiner Geschäftsinteressen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO).
    4. Ihre personenbezogenen Daten können an Stellen übermittelt werden, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten, insbesondere an IT-Dienstleister und Stellen, die Ihre Bewerbung bearbeiten.
    5. Ihre persönlichen Daten werden nicht verwendet, um automatisierte Entscheidungen zu treffen.
    6. Ihre personenbezogenen Daten werden für den Zeitraum verarbeitet, der für den Abschluss der Untersuchung erforderlich ist. Der Zeitraum für die Verarbeitung personenbezogener Daten kann jeweils um die Verjährungsfrist für Ansprüche verlängert werden, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Feststellung und Untersuchung möglicher Ansprüche oder die Verteidigung gegen solche Ansprüche durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich ist.
    7. Sie haben das Recht auf Zugang zu Ihren Daten und das Recht, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
    8. Soweit die Voraussetzung für die Verarbeitung Ihrer Daten ein berechtigtes Interesse ist, haben Sie das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund Ihrer besonderen Situation zu widersprechen.
    9. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
    10. Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der für den Schutz personenbezogener Daten zuständigen Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes einzureichen.
    11. Die Übermittlung von Daten ist freiwillig, doch selbst wenn die Meldung anonym erfolgt, wird der für die Verarbeitung Verantwortliche Maßnahmen zur Klärung der übermittelten Informationen ergreifen.

Kontakt_

Harden Industriebau GmbH Bahnstraße 3
40212 Düsseldorf
+49 (211) 97266610
info@harden-construction.com

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